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 96049 Bamberg

Zirkusübungsleiter:in

Ausbildung zum Zirkusübungsleiter bzw. Zirkusjugendtrainer

LAG Zirkus Bayern Dienstag, 21. September 2021 von LAG Zirkus Bayern

Vorhang auf – Manege frei!

Ausbildung zum Zirkusübungsleiter bzw. Zirkusjugendtrainer

Die LAG Zirkuspädagogik Bayern e.V. listet auf Ihrer Internetseite Anbieter der Ausbildung ZirkusjugendübungsleiterIn auf. Die Zirkus-Jugendübungsleiter:innen-Qualifizierung aller gelisteten Anbieter erfolgt nach der „Konzeption zur Qualifizierung von Zirkus–Jugendübungsleiter:innen" der Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik (BAG-Zirkuspädagogik e.V.).

In der LAG- eigenen Ausbildung zum Zirkusjugendübungsleiter wurden zusätzlich Themen wie die aktualisierten Juleica- Inhalte des Bayerischen Jugendrings sowie die in der LAG- Umfrage von 2019 ermittelten besonderen Bedarfe an Inhalten der aktiven zirkuspädagogischen bayerischen Vereine berücksichtigt und ergänzt.

Durch das Bausteinmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft ist es möglich einzelne Bausteine bei einer anderen Einrichtung zu absolvieren oder einen Baustein zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Die Qualifizierung „Zirkus Jugendübungsleiter*in“ richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendzirkusarbeit tätig sind. Sie setzt sich aus 4 Bausteinen zusammen, die sich in einem Zeitraum von mindestens 8 Monaten über 117 Zeit-Stunden erstrecken. Die Qualifizierung zum Zirkus Jugendübungsleiter*in schließt den Erwerb der JuLeiCa (34 Zeitstunden) ein.

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Die Schulung hat das Ziel, Jugendliche zu befähigen unter der verantwortlichen Anleitung eines Zirkuspädagogen selbstständig Trainingsgruppen in einem zirkuspädagogischen Angebot zu leiten. Sie lernen unter Berücksichtigung der Zielgruppe die Grundlagen verschiedener Zirkuskünste didaktisch und methodisch zu vermitteln. Die Fortbildung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die schon mindestens zwei Jahre Erfahrungen im Zirkus gesammelt haben und nun ihr Wissen vertiefen möchten, um selbst auch Gruppen anleiten zu können.

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Ausbildungstermine 2023

Kursbezeichnung

Datum

Ort

Veranstalter

Flyer

Kosten

Online-Anmeldung

Zirkusjugendübungsleiter*in Modul 2a

10. bis 12.02.2023

Seehausen am Staffelsee

Zirkus Jaloschum, LAG

130 € (Es wird einen Zuschuss der LAG geben, wodurch sich der TN- Betrag ggfs. noch senken lässt)

Zirkusjugendübungsleiter*in Modul 1a

03. bis 05.03.2023

97725 Langendorf

Circus Luna, LAG

zwischen 50€-75€

-ausgebucht-

Zirkusjugendübungsleiter*in Modul 2b

03. bis 05.03.2023

Seehausen am Staffelsee

Zirkus Jaloschum, LAG

130 € (Es wird einen Zuschuss der LAG geben, wodurch sich der TN- Betrag ggfs. noch senken lässt)

Zirkusjugendübungsleiter*in Modul 1b

17. bis 19.03.2023

97725 Langendorf

Circus Luna, LAG

zwischen 50€-75€

Zirkusjugendübungsleiter*in Modul 1a

Neuer Termin! 19. bis 21.01.2024

Seehausen am Staffelsee

Zirkus Jaloschum, LAG

100 € (inkl. Verpflegung und Getränke während des Lehrganges) Unterkunft, Frühstück und Abendessen liegen in der Verantwortung der Teilnehmer:Innen

Zirkusjugendübungsleiter*in Modul 1b

Neuer Termin! 02. bis 04.02.2024

Seehausen am Staffelsee

Zirkus Jaloschum, LAG

100 € (inkl. Verpflegung und Getränke während des Lehrganges) Unterkunft, Frühstück und Abendessen liegen in der Verantwortung der Teilnehmer:Innen

Zirkusjugendübungsleiter*in Modul 1a & 1b

Januar-März 24 Termine werden nach Bedarf abgestimmt

97725 Langendorf

Circus Luna, LAG

zwischen 60€-85€

Zirkusjugendübungsleiter*in Modul 2a & 2b

November-Dezember 24 Termine werden nach Bedarf abgestimmt

97725 Langendorf

Circus Luna, LAG

zwischen 60€-85€

AGB für Aus- Weiterbildung

§ 1. Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle abgeschlossenen Verträge zwischen der

Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik Bayern e.V.
Jakobspl. 15, 96049 Bamberg
Vertreten durch:
Bernd Künzel (1. Vorsitzender)
Simone Lechner (2. Vorsitzende)
Telefonnummer: 08232-958480
E-Mail Adresse: info@lag-zirkus-bayern.de
eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Bamberg unter der Registernummer: VR 200241

im Folgenden - Veranstalter -

und

dem/der – Teilnehmer/-in -, auch wenn es sich um einen Sportverein / Sportverband handelt.

(2) Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer/-in gelten ausschließlich diese nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2. Angebote und Konditionen

A. Veranstaltungen aus dem Weiterbildungsprogramm

1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Die Anmeldung zu einer vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung des Aus- und Weiterbildungsprogrammes muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin über die Homepage des Veranstalters vornehmen. Dazu muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin ein Profil auf der Homepage des Veranstalters anlegen oder sich in sein bereits vorhandenes Profil einloggen. 

Durch Absenden der Anmeldung (Kurs verbindlich buchen) gibt der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes ab.

(2) Der Veranstalter prüft und bearbeitet die Anmeldung (Ablauf Online-Verfahren siehe Punkt (3)). Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält danach eine Anmeldebestätigung mit Hinweis auf die AGB, die auf der Homepage zu finden sind. Die Anmeldebestätigung dokumentiert, dass der Antrag des Teilnehmers / der Teilnehmerin beim Veranstalter eingegangen ist und dieser / diese in die Liste der potentiellen Teilnehmer/-innen aufgenommen wurde; die Anmeldebestätigung stellt keine Annahme des Antrags dar.

(3) Erfolgt die Anmeldung online über die Homepage des Veranstalters, kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin vor dem Abschicken der Anmeldung seine / ihre Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Anmeldung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der  Teilnehmer / die Teilnehmerin vorher durch Klicken einen Haken bei dem aufgeführten Punkt „AGB akzeptieren“ setzt und dadurch diese Vertragsbedingungen akzeptiert. Der Veranstalter schickt daraufhin dem Teilnehmer / der Teilnehmerin eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Die Empfangsbestätigung dokumentiert, dass der Antrag des Teilnehmers / der Teilnehmerin beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

(4) Alle Veranstaltungen des Aus- und Weiterbildungsprogrammes erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung, in Form einer Seminarbestätigung, durch den Veranstalter zustande.

Sind bereits alle Plätze in der gewünschten Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes belegt, wird der Teilnehmer / die Teilnehmerin auf eine Warteliste gesetzt und darüber benachrichtigt.

(5) Der Veranstalter behält sich die Ablehnung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin vor.

(6) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

2. Kosten

(1) Die für den Teilnehmer / die Teilnehmerin anfallenden Kosten sind in den vom Veranstalter angebotenen Aus- und Weiterbildungsprogrammen aufgelistet. Die dort angegebenen Kosten beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, Arbeitsunterlagen sowie die Verpflegung.

(2) Für Teilnehmer/-innen, die Mitglied der Mitgliedsorganisation des Trägervereins (LAG Zirkuspädagogik Bayern e.V.) des Veranstalters sind, gelten andere Kosten als für Teilnehmer/-innen aus Sportverbänden, die nicht dem Trägerverein des Veranstalters angehören. Die unterschiedlichen Kosten sind in den Weiterbildungsprogrammen aufgelistet.

3. Rücktritt

(1) Ein Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin vom Vertrag muss schriftlich (Brief oder E-Mail an die Lehrgangsleitung) erfolgen und an den Veranstalter adressiert werden.

(2) Für Rücktrittserklärungen, die ab Erhalt der verbindlichen Seminarbestätigung bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, stellt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung.

(3) Erfolgt ein Rücktritt nach Ablauf von 10 Werktagen ab Erhalt der Seminarbestätigung, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmekosten zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.

(4) Erscheint der Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht zur Veranstaltung oder erreicht den Veranstalter die schriftliche Absage erst 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, wird der Gesamtbetrag fällig. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.

(5) Bei krankheitsbedingten Rücktritten berechnet der Veranstalter – gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das spätestens bis zum ersten Veranstaltungstag beim Veranstalter eingegangen sein muss, keine Stornierungskosten.

4. Höhere Gewalt

Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird) die Veranstaltung ersatzlos entfallen zu lassen. Bereits entrichtete Kosten zur Teilnahme werden erstattet. 

5. Hotelreservierung

(1) Die Buchung und ggf. Stornierung eines Hotelzimmers wird grundsätzlich von den Teilnehmern / Teilnehmerinnen selbst vorgenommen. Die Übernachtungskosten sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten.

§ 3. Zahlungsmodalitäten

(1) Die Rechnung wird den Teilnehmern / Teilnehmerinnennach der Buchung automatisch zugeschickt. Die Teilnahmegebühr muss bei Buchung per Sofortüberweisung oder über PayPal umgehend überwiesen werden.

§ 4. Gegenansprüche

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Teilnehmers / der Teilnehmerin oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nicht zulässig.

§ 5. Erfüllungsgehilfen, Änderungsvorbehalte

(1) Der Veranstalter behält sich die Ausübung / Erfüllung des Vertrages durch Dritte als Erfüllungsgehilfen / -innen vor.

(2) Auch den Ersatz von bereits eingeplanten Referenten / innen durch andere, gleichermaßen qualifizierte Referenten / innen behält sich der Veranstalter vor.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht wesentlich ändern.

(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Nr. 5 eingeschränkt.

(2) Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter / -innen, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen / -innen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Pflicht zur Erbringung der Veranstaltung, zur Neuterminierung der Veranstaltung, soweit dies in den vorstehenden Regelungen vorgesehen ist, sowie die Pflicht bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung, die bereits entrichteten Teilnahmekosten an den Teilnehmer / die Teilnehmerin zu erstatten.

(3) Soweit der Veranstalter gemäß Nr. 5 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter / -innen, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen / -innen des Veranstalters.

(5) Soweit der Veranstalter technische Auskünfte gibt und diese Auskünfte nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschränkungen dieser Nr. 5 gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Der Veranstalter haftet nicht für die auf der Internetseite www.lag-zirkus-bayern.de gemachten Angaben Dritter.

(8) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetseite www.lag-zirkus-bayern.de

§ 6. Haftung
§ 7. Urheberrecht, Arbeitsunterlagen

(1) Das vom Veranstalter oder jeweiligem Referenten / jeweiliger Referentin zur Verfügung gestellte Material unterliegt durchgängig dem Urheberrecht des Veranstalters / Referenten /in. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht erlaubnisfrei zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers.

(2) Die im Rahmen der Weiterbildungen zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand des Veranstalters erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Weitergabe von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.

§ 8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Die Angebote des Veranstalters richten sich auch an Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sind Sie Unternehmer, gelten die folgenden Ausführungen für Sie nicht.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Gesetzgeber fordert von dem Veranstalter den nachfolgenden Hinweis für Verbraucher:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter Ihnen alle Zahlungen, die der Veranstalter von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei ihm eingegangen ist. Diese Rückzahlung wird in Form einer Überweisung beglichen; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn des Seminars) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers / der Teilnehmerin hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese selbst veranlasst hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(3) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Hinweis:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass der Veranstalter Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

Stand: September 2022

§ 9. Schlussbestimmungen

Backstage:

Sicherheit im Zirkus

Ausbildung zum Zirkusübungsleiter:in

Die LAG Zirkuspädagogik Bayern e.V. freut sich, weitere Termine der eigenen Zirkusjugendübungsleiter-Ausbildung verkünden zu können.

zur Online Anmeldung ...

Erweitert werden kann die Ausbildung zum Zirkus Jugendübungsleiter durch die Weiterbildung zum Zirkus Jugendtrainer.

Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e.V.

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